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Herausgeber

Dr.Wehner + Partner GbR
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D – 30657 Hannover
Telefon (+49) (511) 90 55 038
Telefax (+49) (511) 90 55 119
E-Mail: wehner@ib-wepa.de

Partner

Dr.-Ing.Thomas Wehner Beratender Ingenieur IKN
gesetzliche Berufsbezeichnung Dr.-Ing. verliehen in Deutschland
Dipl.-Ing. Horst Vöge
gesetzliche Berufsbezeichnung Dipl.-Ing. verliehen in Deutschland
rechtliche Grundlagen: niedersächsisches Ingenieurgesetz und HOAI
einzusehen bei www.bingk.de

Redaktion

Dr. Thomas Wehner

Ergänzende Angaben

Dr. Thomas Wehner und Horst Vöge sind Pflichtmitglieder in der Ingenieurkammer Niedersachsen (Körperschaft des öffentlichen Rechts), Hohenzollernstr. 52, 30161 Hannover

Steuernummer: 25/233/33702

Website Konzept und Produktion

DRIVE - Die Medienagentur
Podbielskistraße 16
30163 Hannover

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Was bedeutet der Titel "Beratender Ingenieur"?

  1. ein Qualitätssiegel, denn um diesen gesetzlich geschützten Titel tragen zu dürfen, muss die Ingenieurin/ der Ingenieur besondere Voraussetzungen erfüllen
  2. freiberufliche Tätigkeit, die eine von Liefer- und Leistungsinteressen unabhängige Beratung, Planung und Überwachung bei allen Bauvorhaben garantiert
  3. langjährige Berufspraxis
  4. ständige berufliche Fortbildung, um immer auf dem neuesten Stand der Technik zu sein
  5. Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, die Bauherren- und Verbraucherschutz gewährleistet

Beratende Ingenieure werden in Listen eingetragen, die in den Ingenieurkammern der Länder geführt werden und die jedermann zugänglich sind.

Kurzporträt "Beratender Ingenieur"

Der gesetzlich geschützte Titel eines "Beratenden Ingenieurs" fordert von seinem Träger Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit, mehrjährige Fachpraxis und die Mitgliedschaft in einer der 16 deutschen Länderingenieurkammern. Damit entspricht diese Berufsbezeichnung einem Qualitätssiegel.

Als mittelständische Freiberufler üben Beratende Ingenieure ihre dem Gemeinwohl verpflichtete Tätigkeit selbständig in allen ingenieurtechnischen Disziplinen aus. Die Freiheit von Liefer-, Handels oder Produktionsinteressen garantiert ihre Unabhängigkeit und gewährleistet die Einhaltung höchster technisch-wissenschaftlicher Qualitätsstandards unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit.

Als unabhängige Planer oder Berater, spezialisierte Gutachter oder analysierende Experten sind Beratende Ingenieure zur Einhaltung bewährter Standesregeln und zeitgemäßer ethischer Berufspflichten verpflichtet. Die Ausübung ihres Berufes erfordert die Berücksichtigung gesicherter technischer Erkenntnisse und die Pflicht zur ständigen fachlichen Weiterbildung. Die Wahrung treuhänderischer Unabhängigkeit schließt gewerbliche ingenieurtechnische Nebentätigkeiten Beratender Ingenieure ebenso wie berufswidrige Handlungen durch anpreisende Werbung konsequent aus.

Beratende Ingenieure sind kraft Qualifikation und praktischer Erfahrung die idealen Partner für alle Bereiche der technischen Dienstleistung. Sie sind unabhängige Garanten der Qualität technischer Dienstleistungen.

HOAI - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Die Honorarordnung für Ingenieure und Architekten regelt per Gesetz die Vergütung von Architekten- und Ingenieurdienstleistungen. Die Honorare werden nicht frei ausgehandelt, sondern sind gesetzlich geregelt. Wie bei anderen Freien Berufen gilt deshalb stets die Honorarordnung als Grundlage zu ihrer Bemessung. Die HOAI ist geltendes Recht und Verstöße werden als Gesetzesbruch geahndet.