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ImpressumHerausgeber Dr.Wehner + Partner GbR Partner Dr.-Ing.Thomas Wehner Beratender Ingenieur IKN Redaktion Dr. Thomas Wehner Ergänzende Angaben Dr. Thomas Wehner und Horst Vöge sind Pflichtmitglieder in der Ingenieurkammer Niedersachsen (Körperschaft des öffentlichen Rechts), Hohenzollernstr. 52, 30161 Hannover Steuernummer: 25/233/33702 Website Konzept und Produktion DRIVE - Die Medienagentur Telefon: +49-(0)511 / 69 68 47 60 E-Mail: autopilot@drive-dma.de Dr.Wehner + Partner GbR übernimmt in keiner Weise die Verantwortung für externe Internetseiten, auch wenn und soweit von den eigenen Seiten auf externe Seiten verwiesen wird. Bildergalerie Powered by MG2 Was bedeutet der Titel "Beratender Ingenieur"?
Beratende Ingenieure werden in Listen eingetragen, die in den Ingenieurkammern der Länder geführt werden und die jedermann zugänglich sind. Kurzporträt "Beratender Ingenieur" Der gesetzlich geschützte Titel eines "Beratenden Ingenieurs" fordert von seinem Träger Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit, mehrjährige Fachpraxis und die Mitgliedschaft in einer der 16 deutschen Länderingenieurkammern. Damit entspricht diese Berufsbezeichnung einem Qualitätssiegel. Als mittelständische Freiberufler üben Beratende Ingenieure ihre dem Gemeinwohl verpflichtete Tätigkeit selbständig in allen ingenieurtechnischen Disziplinen aus. Die Freiheit von Liefer-, Handels oder Produktionsinteressen garantiert ihre Unabhängigkeit und gewährleistet die Einhaltung höchster technisch-wissenschaftlicher Qualitätsstandards unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit. Als unabhängige Planer oder Berater, spezialisierte Gutachter oder analysierende Experten sind Beratende Ingenieure zur Einhaltung bewährter Standesregeln und zeitgemäßer ethischer Berufspflichten verpflichtet. Die Ausübung ihres Berufes erfordert die Berücksichtigung gesicherter technischer Erkenntnisse und die Pflicht zur ständigen fachlichen Weiterbildung. Die Wahrung treuhänderischer Unabhängigkeit schließt gewerbliche ingenieurtechnische Nebentätigkeiten Beratender Ingenieure ebenso wie berufswidrige Handlungen durch anpreisende Werbung konsequent aus. Beratende Ingenieure sind kraft Qualifikation und praktischer Erfahrung die idealen Partner für alle Bereiche der technischen Dienstleistung. Sie sind unabhängige Garanten der Qualität technischer Dienstleistungen. HOAI - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Die Honorarordnung für Ingenieure und Architekten regelt per Gesetz die Vergütung von Architekten- und Ingenieurdienstleistungen. Die Honorare werden nicht frei ausgehandelt, sondern sind gesetzlich geregelt. Wie bei anderen Freien Berufen gilt deshalb stets die Honorarordnung als Grundlage zu ihrer Bemessung. Die HOAI ist geltendes Recht und Verstöße werden als Gesetzesbruch geahndet. |
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