Gründungsberatung
Zweck eines Baugrund- und Gründungsgutachtens ist in der Regel die Definition der bodenmechanischen und gründungstechnischen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für eine Baumaßnahme. Mit der Erstellung des Baugrund- und Gründungsgutachtens soll stets ein besonders erfahrener Baugrundsachverständiger beauftragt werden. Beratende Ingenieure besitzen diese Erfahrung.
Zu den Inhalten in einem Gründungsgutachten gehören
- Festlegung von bodenmech. Kennwerten
- Beurteilung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse
- Empfehlungen zur Gründung
- erdstatische Berechnungen
- Empfehlungen zur Baugrubenherstellung
- baubegleitende Beratung
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| Probebelastung einer Pfahlgründung |
Baugrube, die von Sandsteinbänken durchzogen ist |
Im Einzelfall kommen folgende Bearbeitungspunkte hinzu:
- Beurteilung der Baumaßnahme im Hinblick auf die Nachbarbebauung
- Untersuchung des Bodens und/oder des Grundwassers auf Schadstoffinhalte
- Berechnung von Grundwasserhaltungen
- Ermittlung des Wasserdurchlässigkeitsbeiwertes kf
- spezielle Standsicherheitsuntersuchungen (Dämme, Böschungen)
- Abnahme von Baugruben
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