Gründungsberatung

Zweck eines Baugrund- und Gründungsgutachtens ist in der Regel die Definition der bodenmechanischen und gründungstechnischen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für eine Baumaßnahme. Mit der Erstellung des Baugrund- und Gründungsgutachtens soll stets ein besonders erfahrener Baugrundsachverständiger beauftragt werden. Beratende Ingenieure besitzen diese Erfahrung.

Zu den Inhalten in einem Gründungsgutachten gehören

  • Festlegung von bodenmech. Kennwerten
  • Beurteilung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse
  • Empfehlungen zur Gründung
  • erdstatische Berechnungen
  • Empfehlungen zur Baugrubenherstellung
  • baubegleitende Beratung

 
Probebelastung einer Pfahlgründung Baugrube, die von Sandsteinbänken durchzogen ist

Im Einzelfall kommen folgende Bearbeitungspunkte hinzu:

  • Beurteilung der Baumaßnahme im Hinblick auf die Nachbarbebauung
  • Untersuchung des Bodens und/oder des Grundwassers auf Schadstoffinhalte
  • Berechnung von Grundwasserhaltungen
  • Ermittlung des Wasserdurchlässigkeitsbeiwertes kf
  • spezielle Standsicherheitsuntersuchungen (Dämme, Böschungen)
  • Abnahme von Baugruben