Bauschäden

Obwohl Bauherren in den Printmedien immer wieder vor den Folgen ungenügender Kenntnis ihres Baugrundes gewarnt werden, freuen sich Rechtsanwälte und öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige über die zunehmende Anzahl von Schäden im Gründungsbereich und bei der Abdichtung von Gebäuden gegen Grundwasser in allen möglichen Arten.

Zitat: "...Ein Bodengutachten klärt, ob Sie mit Grundwasser oder schwierigen Gründungsverhältnissen rechnen müssen. Sie sollten sich ausrechnen lassen, ob ein Keller auf Ihrem Grundstück noch wirtschaftlich ist..." [HAZ, 6.April 2002, Seite 11/1; Bauen & Wohnen]:

Zitat: "Abdichtung gegen Feuchtigkeit: Bauen ist ein ständiger Kampf gegen das Wasser - von oben, von unten und von innen heraus. Ein fehlendes Bodengutachten und fehlende Angaben über die Bodenverhältnisse wie beispielsweise anstehendes Grund- oder Schichtenwasser können zum falschen Abdichtungskonzept führen. Die möglichen Folgen: Der Keller wird im Laufe der Zeit undicht..." [HAZ, 27. August 2003, Seite 21; Bauen & Wohnen]:

Die im Rahmen der Planung eines massiven Gebäudes erforderliche Beratung bei der Gründung eines Gebäudes wird "vergessen". Dabei sind Architekten, Entwurfsverfasser oder Bauträger dem Bauherren gegenüber verpflichtet, eine umfassende Beratung und Haftungsübernahme zu leisten. Der Gesetzgeber sieht in ihnen die allein Verantwortlichen für eine umfassende Beratungsleistung. Treten Schäden auf diesem Gebiet auf, reicht eine Architekten-Haftpflichtversicherung im Allgemeinen nicht aus, um den Schaden zu decken.

Im Fall der Gründungsberatung und Baugrunderkundung vermag niemand aus dem o.a. Personenkreis diese Leistung zu erbringen, da man keinem Grundstück seine Tragfähigkeit ansehen oder die höchst möglichen Grundwasserstände ohne umfassende Recherche ermitteln kann. Hinzu kommt, dass die betreffenden DIN-Normen die genaue Kenntnis des Baugrunds erfordern, um Bodenplatten und Keller ordnungsgemäß isolieren zu können.

Als Leistungsbild neben der Planungsaufgabe und der Statik steht daher die Gründungsberatung an erster Stelle.

Was passiert, wenn sich Bauherren nicht umfassend beraten lassen oder Planer, dazu gehörten auch die Bauträger und Eigenheimbauer, nicht mit der erforderlichen Verantwortung an die Planung herangehen, zeigen die nachfolgenden Beispiele in Kurzform.